Europäische Kommission

In dem neu veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission wird suggeriert, dass lediglich ein geringer Zusammenhang zwischen virtuellen Währungen und ihrer Verwendung unter organisierten kriminellen Gruppen besteht.

Dabei beruft sich die Kommission auf Fälle von organisierter Kriminalität in Zusammenhang mit der Technologie. Ihr vollständiger Bericht wurde am 4. Juli 2017 veröffentlicht. – Die Verfasser des Berichts argumentieren, dass technologische Grenzen und vor allem ein Mangel an Fachwissen hinter der geringen Nutzungsrate stecken. Ein zusammenfassendes Statement lautet:

„Es wurden Untersuchungen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass virtuelle Währungen nur selten von kriminellen Organisationen verwendet werden. Obwohl möglicherweise eine solche Absicht (aufgrund der Anonymität) besteht, sind die Nutzungsmöglichkeiten wegen der technologischen Anforderungen gering.“

Der Bericht stellt auch fest, dass einige „möglicherweise Interesse haben an der Nutzung virtueller Währungen zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten“, dies jedoch aufgrund von bestimmten Instanzen, der Strafverfolgung, der Informationsbeschaffung (unter anderem über Social Media), verhindert werden kann.

Letztlich argumentieren die Verfasser, dass das Fehlen eines EU-weiten rechtlichen Rahmens Schwachstellen bei der Überwachung von Transaktionen begünstigt. – Daher ist die Erstellung einer Datenbank von Nutzern und damit verbundener Wallet-Adressen notwendig.

Quelle: BTC-ECHO / Alina Ley

Man beachte bitte hierzu einen Bericht vom 4. Februar 2017 von Mark Preuss:

Europäische Kommission will mehr Kundeninformationen von Bitcoin-Dienstleister

Die Europäische Kommission plant ein detailliertes Reporting europäischer Bitcoin-Dienstleister. Damit will das Organ der Europäischen Union an mehr Kundeninformationen gelangen um u.a. der Finanzierung von Terror vorzubeugen.

Die Kommission sagt sie will sowohl Bitcoin-Börsen als auch Wallet-Anbieter in die Pflicht nehmen, ihre Kunden genau identifizieren zu können. Dies sei das Resultat einer langen Debatte darüber, ob digitale Währungen womöglich von terroristischen Organisationen für den Geldmittel-Transfer genutzt werden.

Zuvor berichtete die europäische Strafverfolgungsbehörde Europol, dass es keine klaren Beweise für einen Zusammenhang der Technologie und der Terrorfinanzierung gibt.

Aus dem aktuellen Bericht geht hervor, wie sich die Europäische Kommission die zukünftige Datenerfassung vorstellt:

“Die Kommission plant das vierte Anti-Geldwäsche Paket zukünftig auch auf Börsen für digitale Währungen anzuwenden. Damit soll die Identität derer festgestellt werden, die mit digitalen Währungen handeln. Darüber hinaus sollen Börsen und Wallet Anbieter auch unter die Richtlinie für Zahlungsdienste (PSD) fallen.”

Ziel sei es “die Anonymität der Nutzer solcher Börsen endgültig aufzuheben”.

“Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Die Richtlinie sieht die Einführung moderner und umfassender Vorschriften vor, die für alle Zahlungsdienstleistungen in der Europäischen Union gelten werden. Ziel ist es, dass grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher werden wie ’nationale’ Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats.” (Quelle: ec.europa.eu)

Die Frage warum man digitale Währungen nicht einfach verbietet, beantwortet die Kommission damit dass es in verschiedenen Ländern bereits diverse Gesetzte zur Regulierung von digitalen Währungen gibt, ein direktes Verbot aufgrund der geringen Verbreitung jedoch noch nicht ausgesprochen wurde.

“Digitale Währungen werden meist als nützliches Tool für den schnellen und kostengünstigen internationalen Geldtransfer wahrgenommen. Bisher repräsentieren digitale Währungen zwar einen innovativen, aber vergleichsweise kleinen Markt.”

BTC-Echo
Englische Originalfassung von Stan Higgins via CoinDesk